Vorsorgeuntersuchungen

Der Gesetzgeber hat ein Gesundheitsfürsorgeprogramm festgelegt, um Gesundheitsgefährdungen oder Krankheiten frühzeitig erkennen bzw. verhindern zu können (s.u.). Nutzen Sie diese Chance. Ihre Gesundheit und Ihr Wohlergehen profitieren davon! Die Kosten werden von den Krankenkassen im gesetzlich festgelegten Rahmen voll übernommen.

Kindervorsorgeuntersuchungen

Ihre Kinder haben Anspruch auf insgesamt 11 Vorsorgeuntersuchungen im Zeitraum von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr. Diese dienen dazu, frühzeitig Entwicklungsstörungen und Krankheiten zu erkennen und zu behandeln, damit Folge- und Langzeitschäden möglichst verhindert werden.

In unserer Praxis führen wir diese Vorsorgeuntersuchungen ab der U2 durch.

Die Termine sind:

U1 Geburtstag
U2 5. bis 10. Lebenstag
U3 4. bis 7. Lebenswoche
U4 3. bis 4. Lebensmonat
U5 6. bis 7. Lebensmonat
U6 10. bis 12. Lebensmonat (knapp 1 Jahr)
U7 20. bis 24. Lebensmonat (knapp 2 Jahre)
U7a 34.-36. Lebensmonat (knapp 3 Jahre)
U8 43.-48. Lebensmonat (knapp 4 Jahre)
U9 60.-64. Lebensmonat (5 Jahre)
J1 13.-14. Lebensjahr

Bitte beachten Sie, dass diese Vorsorgetermine im o.g. Zeitraum durchgeführt werden, da sonst der Erstattungsanspruch durch die gesetzlichen Krankenkassen entfällt. Die erforderliche Meldung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales erfolgt nach Durchführung der Untersuchungen durch uns.

Gesundheitsvorsorge (Check-up)

Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie alle 2 Jahre Anspruch auf eine Check-up-Untersuchung. Hierdurch sollen Gesundheitsrisiken aufgedeckt und Krankheiten frühzeitig erkannt werden und ggfs. eine entsprechende gesundheitsfördernde Beratung erfolgen.

Zum gesetzlich festgelegten Inhalt der Gesundheitsuntersuchung gehören eine Erhebung der Krankheitsgeschichte des Patienten und seiner Familie, eine komplette körperliche Untersuchung, sowie die Erhebung der Laborwerte von Gesamtcholesterin und Blutzucker und eine Urinuntersuchung. Zum Abschluss erfolgt die Beratung über die erhobenen Befunde und ggfs. die Empfehlung zur weiteren Lebensführung.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen natürlich weitergehende sinnvolle Untersuchungen an. Bitte sprechen Sie uns an. Diese sind dann allerdings privat zu berechnen, da sie über das kassenübliche Maß hinausgehen.

Hautkrebsvorsorge

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Frauen und Männern ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre eine qualitätsgesicherte Untersuchung der gesamten Haut und sichtbaren Schleimhäute an. Nach einer genauen Untersuchung beraten wir Sie bezüglich Ihres Hauttyps und der Risiken der UV-Sonnenstrahlung.

Krebsvorsorge

Männer haben ab dem 45. Lebensjahr Anspruch auf eine jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung, welche wir in unserer Praxis durchführen. Frauen können diese ab dem 20. Lebensjahr bei ihrem Gynäkologen vornehmen lassen.

Bei der Krebsvorsorgeuntersuchung für den Mann wird der Genitalbereich auf Veränderungen untersucht und der Enddarm sowie die Prostata abgetastet um Knoten und Verhärtungen ausschließen zu können. Zusätzlich wird der Blutdruck gemessen und der Stuhl mittels Testbriefchen auf verborgenes Blut untersucht.

Sinnvoll in diesem Zusammenhang ist auch die Bestimmung des sogenannten PSA-Wertes im Blut, da dieser Wert Hinweise auf Prostatakrebs geben kann. Allerdings gehört dies noch nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und muss daher privat liquidiert werden.

Impfungen

Impfungen sollen die Gefährdung durch schwerwiegende Infektionskrankheiten verhindern. Hierzu erstellt die Ständige Impfkommission Deutschland entsprechende Impfempfehlungen, deren Kosten dann auch im Regelfall von den Krankenkassen übernommen werden.

Über die vorgesehenen Impfungen beraten wir Sie gerne. Bitte vereinbaren Sie Termine.

Impfkalender (PDF-Datei)

Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

Jugendliche vor dem 18. Lebensjahr müssen bevor sie eine Arbeit aufnehmen ärztlich untersucht werden. Dies soll zum Ausschluss einer gesundheitlichen Gefährdung durch den Beruf dienen.

Selbstverständlich werden die Jugendschutzuntersuchungen hier in der Praxis durchgeführt. Die hierfür notwendigen Berechtigungsscheine werden durch die Kreis-/Stadtverwaltung ausgegeben. Kosten hierfür entstehen Ihnen keine.