Dann prüft die Führerscheinstelle, ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nötig ist, bevor Sie die Erlaubnis wiederbekommen. Und wenn Sie Ihren Führerschein wegen Alkohol oder Drogen am Steuer verloren haben, müssen Sie in der Regel außerdem einen Abstinenznachweis erbringen.
In einem strengen Kontrollprogramm werden meist über 6, 12 oder 15 Monate Drogenscreenings anhand von Urin- oder Haaranalyse durchgeführt. Neu ist: Im Rahmen eines Abstinenznachweises von Alkohol können auch Bluttests eingesetzt werden.
Aufgrund der Vorgabe dürfen nur einige wenige hausärztliche Praxen das Abstinenzprogramm durchführen. Unsere gehört dazu! Ansonsten ist dies nur in entsprechend zertifizierten Laboren oder bei Ärzten im Gesundheits-/öffentlichen Dienst möglich.
Eine Methode um herauszufinden, ob Alkohol oder Drogen konsumiert worden sind, ist der Urintest. Dafür müssen Betroffene zu kurzfristig festgelegten Terminen erscheinen und Urin unter Sichtkontrolle abgeben. Die Probe wird dann in einem akkreditierten Labor untersucht. Neu ist: Für den Abstinenznachweis von Alkohol können auch Blutproben abgenommen werden!
Eine weitere Nachweismethode ist die Haaranalyse. Voraussetzung dafür ist, dass die Haare ausreichend lang und nicht behandelt sind. Das heisst, sie dürfen nicht gefärbt, getönt oder gebleicht sein. Für Urin- und Bluttest gilt: bei 6 Monaten müssen mindestens 4, bei 12 Monaten mindestens 6 Proben, bei 15 Monaten müssen 7 Proben zur Untersuchung abgegeben werden.
Für Haaranalysen gilt: Muss die Abstinenz für 6 Monate nachgewiesen werden sind 2, für 12 Monate wiederum 4 Haaranalysen, für 15 Monate 5 Haarproben erforderlich.
Werden in dem zuvor festgelegten Zeitraum keine entsprechenden Stoffwechselprodukte gefunden, gilt dies als Beleg für die Abstinenz.
Kosten des Abstinenznachweises: Die Kosten sind von den Patienten selbst zu tragen. Der im Vertrag vereinbarte Betrag wird direkt bei der Probenabgabe in bar fällig.