Neue Richtlinien zur Gesundheitsuntersuchung/Darmkrebsvorsorge


Ab dem 1.4.19 bestehen neue Präventionsrichtlinien:

Die Gesundheitsuntersuchung ist für Patienten ab dem 35. Lebensjahr nur noch alle 3 Jahre durchführbar, d.h. für die Patienten die diese zuletzt 2017 in Anspruch genommen hatten erst wieder im Jahr 2020.

Zusätzlich wird eine einmalige Gesundheitsuntersuchung für Patienten zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr angeboten.

Beratung zur Darmkrebsfrüherkennung und Untersuchung auf Blut im Stuhlgang stehen Ihnen ab sofort bereits ab dem 50. Lebensjahr zur Verfügung. Die Vorsorgedarmspiegelung darf für Männer ebenfalls ab dem 50. Lebensjahr durchgeführt werden, für Frauen aufgrund des geringeren Krebsrisikos erst ab dem 55. Lebesjahr. Nutzen sie diese Vorsorgeleistungen; statistisch können dadurch Tumoren in einem sehr frühen Stadium erkannt werden mit der Chance auf nachhaltige Heilung.